Neue Einkommensberechnung für den Grünen Bericht

  • 08. September 2009
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Zusammenfassung und Schlussfolgerung


Mit der Überarbeitung des Grünen Berichtes, die wesentliche fachliche, organisatorische und verarbeitungstechnische Änderungen brachte, wurde auch die Berechnungsmethode nach neuen fachlichen Kriterien auf einen aktuelleren Stand gebracht. Damit wurde eine bessere internationale Vergleichbarkeit erreicht und die Darstellung der Ergebnisse auf agrarpolitische Erfordernisse abgestimmt. Die wesentlichen Neuerungen waren:
  • Unbezahlte Arbeitsleistungen und Investitionszuschüsse für Neuanlagen finden im Ertrag und daraus resultierenden Abschreibungen keine Berücksichtigung mehr. Das Einkommensniveau wird dadurch verringert.
  • Bei den Arbeitskräften werden bei Jugendlichen und über 65jährigen Personen statt der bisherigen individuellen Vorgangsweise fixe Abschläge durchgeführt. Ein Vergleich zu den Vorjahren ist daher nicht möglich.
  • Der Besitzeranteil der Kosten für das Wohnhaus (ehemals Wohnungsmietwert) wird direkt auf dem Privatkonto und nicht als Ertrag bzw. den entsprechenden Aufwandskonten verbucht. Dadurch ändern sich in der Buchhaltung die Ertrags- und Aufwandsseite, nicht aber das Einkommen.

 

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