Mit LGBl. Nr. 32/2013 wurde das Gesetz vom 22. Jänner 2013 über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft in der Steiermark (Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz - StLWFöG) kundgemacht.
Im § 16 des StLWFöG wird die Verpflichtung der zuständigen Abteilung des Landes Steiermark festgeschrieben, im Wege des Internets die Öffentlichkeit über die wirtschaftliche, ökologische und soziale Lage der Land - und Forstwirtschaft zu informieren. Damit wird der "Steirische Grüne Bericht" ersetzt.